Nach Abschluß ihrer Online-Bestellung füllen Sie bitte das Formular zum Maßnehmen gewissenhaft aus.

Erst damit kann die Bearbeitung ihrer Bestellung beginnen!

Nachfolgende Anleitung soll ihnen das richtige Maßnehmen erleichtern.

Fußlänge: Die Fußlänge ermitteln Sie, indem Sie sich mit jeweils einem Fuß auf ein Blatt Papier stellen und um die längste Zehe (meist ist das die große Zehe) und um die Ferse herum mit senkrecht gehaltenem Bleistift die Rundung auf das Papier übertragen. Der weiteste Abstand von der Fersenrundung zur Zehe ergibt die Fußlänge.

Für diese Schuhtypen sind diese Masse erforderlich:

  • Halbschuhe: Maße Nr. 1 - 5
  • Halbhohe Schuhe: Maße Nr. 1 - 6
  • Halbstiefel: Maße Nr. 1 - 8

Fußmaße

Die folgenden Umfangsmaße lassen Sie bitte im Stehen mit eng anliegendem, um den ganzen Fuß geschlungenem Maßband abnehmen.

  • Maß Nr. 1, das Zehenmass, locker gemessen um Innenballen und kleiner Zehe
  • Maß Nr. 2, das Ballenmass, etwas fester gemessen an der breitesten Stelle des Fußes um Innen- und Aussenballen
  • Maß Nr. 3, das Ristmass, gemessen in der Mitte des Fußes über dem Kahnbein, das auf dem Fußrücken fühlbar ist
  • Maß Nr. 4, das Fersenmass ist der Umfang über Ferse und Fussbeuge
  • Maß Nr. 5, das Knöchelmass umfängt dem Unterschenkel in Höhe des Innenknöchels
  • Maß Nr. 6, 7 und 8 sind Wadenmaße, die im Abstand von 15 cm, 20 cm und 25 cm vom Boden aus in der entsprechenden Höhe um die Wade herum gemessen werden.